Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Marketingberatung (mit Ausnahme der Steuer- und Rechtsberatung) von Unternehmen und Organisationen sowie die Konzeption, Umsetzung und Betreuung sämtlicher Dienstleistungen, die damit im Zusammenhang stehen, insbesondere deren mediale Umsetzung jedweder Art.