Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Immobilien und die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann weiterhin Unternehmen, deren Unternehmensgegenstände ihren eigenen gleich oder ähnlich sind gründen, sie erwerben, pachten, sich an ihnen beteiligen oder Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und weiterhin teilweise ihren Betrieb verpachten.