Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Beratung von natürlichen und juristischen Personen in den Bereichen Unternehmensentwicklung, des Auf- und Ausbaus von Expansionskonzepten, speziell Franchise und Lizenzmodelle, Erstellung von Marktanalysen und Strategien zur Erschließung, Sicherung und Erweiterung von Teilmärkten im In- und Ausland.
Der erlaubnisfreie Handel mit genehmigungs- und erlaubnisfreien Waren, insbesondere Konsumgüter, Nahrungsmittel, Genussmittel und Franchise-Lizenzen.