Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
a. die Gründung von und Beteiligungen an Unternehmen im Bereich der Produktion und Verarbeitung pflanzlicher sowie tierischer Nahrungsmittel und Rohprodukte sowie die damit zusammenhängende Aufsicht und Verwaltung;
b. die Beratung von und das Erbringen kommerzieller Dienstleistungen für Unternehmen und Gesellschaften, mit denen die Gesellschaft in einer Gruppe verbunden ist;
c. der Erwerb, die Verwaltung, die Vermarktung und der Verkauf von Unternehmen und Vermögenswerten aus dem Bereich der Produktion und Verarbeitung von Nahrungsmitteln und Rohprodukten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, jedoch nicht für Dritte.