Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an Vermögen aller Art, insbesondere die Beteiligung an Unternehmen, an so genannten Start-up-Unternehmen, sowie Beteiligungen an Kapital- und lmmobilienanlagen und alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte, wobei die Gesellschaft ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte tätig wird. Eingehen von Vermittlungsgeschäften, die zum direkten oder indirekten Zweck der Gesellschaft beitragen sowie Vermittlungsgeschäfte von Bauleistungen.