Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Halten und Veräußern von Finanzbeteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, Unternehmensberatung sowie Vermietung und Verleasen von Betriebs- und Geschäftsausstattung, technischen Anlagen und Maschinen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.