Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Erbringung von erlaubnisfreien Beratungsleistungen sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Art; zu den Beratungsleistungen zählt insbesondere die Beratung von Unternehmen und Investoren aus Europa sowie dem Nahen und Mittleren Osten bei deren Markteinstieg, bei der Akquisition von Klienten und Geschäftspartnern, bei Investitionsentscheidungen sowie bei der strategischen Ausrichtung und Unternehmensentwicklung.