Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Gebäuden und Grundstücken, von Wohnungs- und Sondereigentum sowie die Vermietung, die Verpachtung und der Verkauf von Immobilien. Mitumfasst ist auch die Vermittlung des Abschlusses und Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Sondereigentumsflächen (Wohn- und Teileigentum) sowie von Finanzierungen im Sinne des § 34c GewO.