Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und Wartung von Software für technische Handelssysteme sowie Unternehmensberatung sowie die Beteiligung an und die Kooperation mit anderen Gesellschaften, insbesondere im Bereich Immobilien, außerdem der Erwerb von Immobilien und der Verkauf sowie die Verwaltung von eigenem Grundbesitz, ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach § 34 c GewO. Des weiteren die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an und die Übernahme der Vertretung und Geschäftsaführung bei Kommanditgesellschaften.