Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Vermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, namentlich einschließlich Neubauprojekten und sog. Aufteilungsprojekten in Berlin, die Beratung von Investoren und Eigentümern in diesem Bereich, die sonstigen Tätigkeiten gemäß § 34 c Abs. 1 Ziff. 1 GewO in diesem Bereich sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte mit Ausnahme sonstiger erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, z. B. nach dem RBeratG, StBeratG, WPO oder KWG.