Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Jugendlichen und Erwachsenen.
Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von berufsbildenden Schulen, Fachschulen und Weiterbildungsstätten zum Zwecke der beruflichen Ausbildung sowie durch Angebote der Aus-, Fort- und Weiterbildung für den sozialen Bereich, durch praktische Einrichtungen der Altenpflege, Kindereinrichtungen (Kooperationspartner), durch Tagungen und Veranstaltungen, Seminare und Beratungen.