Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen, Grundstücken und Immobilien sowie Finanzanlagen wie Aktien und Optionen im eigenen Namen auf eigene Rechnung nicht für Dritte. Außerdem erbringt die Gesellschaft Service-, Beratungs- und Schulungsleistungen für Unternehmen und Bildungseinrichtungen mit informationstechnischen, betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Anforderungen und Fragestellungen. Ausgeschlossen sind erlaubnispflichtige und genehmigungspflichtige Tätigkeiten.