Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Großhandel mit Energie, Roh- und Verbrauchsstoffen sowie Emissionsrechten und aus den Vorstehenden abgeleiteten Produkten mit Produzenten, Verbrauchern, Netzbetreibern und anderen vergleichbaren Handelsgesellschaften. Der Handel mit Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG ist jedoch nur als Eigenhandel und nur unter der Voraussetzung zulässig, dass dieser keiner Erlaubnis oder Befreiung durch eine zuständige Finanzaufsichtsbehörde, insbesondere der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bedarf.