Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Zwecke der Gesellschaft sind a. Förderung der Jugendhilfe b. Förderung des Tierschutzes c. Mildtätige Zwecke
2. Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch
a. Betreiben einer Einrichtung für vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die unter sozial benachteiligten Lebensumständen aufwachsen, mit u.a. folgenden Aufgaben:
i. Schaffung sinnvoller Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung, vorzugsweise mit Naturnähe ii. Begleitung der Hausaufgaben und altersgerechte Betreuung iii. Förderung der Gemeinschaft untereinander und Bewältigung familiärer Probleme iv. Schaffung von Erholungsmaßnahmen und Veranstaltung von Ferienprogrammen.
b. Gründung und Betreiben eines Gnadenhofs mit dauerhaften Pflegeplätzen für kranke, verletzte oder verwaiste Tiere;
c. Durchführung von Hilfsprogrammen für Jugendliche und junge Erwachsene z.B. im Rahmen der Straßensozialarbeit und Straßenkinderprojekte;
d. Kooperation mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen mit den übereinstimmenden Zwecken sowie Körperschaften öffentlichen Rechts.