Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Wahrnehmung eigener Vermögensinteressen der Gesellschafterin, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sowie die Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen mit Ausnahme genehmigungspflichtiger Geschäfte nach dem KWG, insbesondere die Geschäftsführung und Verwaltung von Immobilienfondsgesellschaften in Berlin.