Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Großhandel mit Erzen, Metallen und Metallhalbzeug; Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug; NE-Erzen, NE-Metallen und NE-Metallhalbzeug; chemischen Erzeugnissen; sonstigen Halbwaren; Altmaterialien und Reststoffen; Rohstoffen, Halb- und Fertigware, ohne ausgeprägten Schwerpunkt; Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf; Metall- und Kunststoffwaren a.n.g.; Anstrichmitteln; Güterbeförderung im Straßenverkehr; Lagerei.