Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Dienstleistungen, Geschäftsbesorgungen und Handel jeder Art, insbesondere der An- und Verkauf, der entgeltliche oder unentgeltliche Besitz, die Verwaltung, die Untervermietung, die Nutzungsüberlassung von Geschäftsräumen, von Hard- und Software, von Fahrzeugen und von anderen Wirtschaftsgütern bzw. Betriebs- und Geschäftsausstattungen;
b) die Erbringung von Büro- und Research-Dienstleistungen von Bonitätsprüfungen sowie sonstigen Dienstleistungen.