Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung von Techniken und Methoden sowie Anwendung innovativer Methoden administrativer Führung von Unternehmen und Institutionen, Seminarangebote zur Bildung und Weiterbildung, Beratung und Betreuung von Unternehmen, Interimsmanagement, Übernahme von Buchhaltungsaufgaben; Lohnabrechnungen sowie übliche Büroanwendungen und Zolldienstleistungen.