Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwicklung, der Herstellung und des Vertriebs von Erzeugnissen und der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, soweit nicht zulassungs- und/oder genehmigungspflichtig, insbesondere in folgenden Bereichen: a) Entwicklung und Vertrieb integrierter Produkt- und Dienstleistungslösungen im E-Commerce; b) Entwicklung von EDV-Software und deren Nutzungsüberlassung an Dritte; c) Organisations- und Einsatzberatung sowie Schulungen der Anwender von E-Commerce und sonstigen Softwarelösungen; d) Vertrieb, Verpachtung, Vermietung oder Vermittlung jeglicher sonstiger Nutzungsmöglichkeiten von EDV-Anlagen und einschlägigem Zubehör.