Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Besitz und der Betrieb von Websites, Verkauf von Werbung auf eigenen und fremden Websites, Erstellen von Websites, erlaubnisfreie Beratung und Schulung rund um das Thema Internetauftritt sowie Erwerb, Sanierung und Umbau von Immobilien, Vermietung und Verwaltung eigener Bestandsimmobilien, Veräußerung eigener Immobilien, Beratungsdienstleistungen und Vermittlung rund um das Thema Immobilien, Verwaltung von Immobilien.