Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer oder ein Prokurist bestellt, vertreten die Geschäftsführer gemeinsam. Die Gesellschafterversammlung kann eine abweichende Vertretungsbefugnis beschließen. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und Bewertung von Immobilienprojekten; der Handel mit eigenen oder Dritten gehörenden Grundstücken und Immobilien sowie die Vermittlung von Immobiliengeschäften und Mietverhältnissen und alle damit verbundenen Geschäfte, einschließlich der Beteiligung an dritten Unternehmen mit einem übereinstimmenden Unternehmensgegenstand.