Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an Kapitalgesellschaften, das Halten und Verwalten von Geschäftsanteilen, auch als typisch und atypisch stiller Gesellschafter, sowie von Kommanditbeteiligungen an Kommanditgesellschaften sowie ferner das treuhänderische Halten und Verwalten von Anteilen Dritter. Weiterhin die Durchführung von Beratungen und Erstellung von Gutachten mit Schwerpunkt in der Gesundheitswirtschaft.