Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigste Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Gründung, die Übernahme und den Betrieb bzw. die Unterhaltung von Kindertagesstätten als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des § 75 SGB VIII verwirklicht.