Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kaufmännische Verwaltungsleistung, Vermarktung von Geschäftsideen und Grundstücken im eigenen Namen und nicht für Dritte unter Ausschluss nach dem Kreditwesengesetz (KWG), Beteiligung an diversen Firmen. Weiterer Gegenstand ist das Betreiben von Fitnessanlagen.