Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a. Politik- und Systemberatung im Bereich der Entwicklung des Bildungswesens, des Hochschulwesens und der Berufsausbildung sowie der Arbeitsmarktpolitik, bei der Umsetzung von Demokratisierungs- und Reformprozessen in Entwicklungsländern und Staaten auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens im Auftrage von deutschen, nationalen und internationalen Geberorganisationen weltweit und in Deutschland,
b. Internationales Consulting und Projektmanagement auf den o. g. Gebieten sowie der Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern von staatlichen und privaten Institutionen, Nichtregierungsorganisationen sowie Unternehmen,
c. Entwicklung von Kleineren- und Mittleren Unternehmen, Regionalentwicklung; Lokale Entwicklung einschließlich Dezentralisierung und Wirtschaftsberatung,
d. Erlaubnispflichtige Beratungen werden ausgeschlossen.