Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Montage von Fertigbauküchen, Regalwänden und sonstigen Holz- oder Kunststoff-Fertigbauteilen aller Art sowie die Herstellung und der Vertrieb interaktiver Medienprodukte, insbesondere die Gestaltung digitaler Medien, elektronische Text- und Bildbearbeitung, Erstellung und Aktualisierung von Datenbanken nebst Beratung, Konzeption und Realisation sowie Trading mit Finanzprodukten wie Aktien, Derivaten, Rohstoffen und Devisen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Anlageberatung im Sinne § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG wird ausgeschlossen.