Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, darf dieser Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Unternehmensberatung und Betreuung von Unternehmen sowie in diesem Zusammenhang anfallende Marketingleistungen unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten; Import und Export von Waren verschiedener Art, wie Baustoffe, Textilien und Lebensmittel, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere im Musikbereich, Durchführung von Transporten durch Vergabe an Subunternehmer und Logistikleistungen.