Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung, die Entwicklung, die Verwaltung und die Verwertung von Grundbesitz, die Beteiligung an und die Verwaltung von anderen Unternehmen, insbesondere der Erwerb, Veräußerung, Beratung, Bewirtschaftung anderer Unternehmen, sowie die Verwaltung fremden und eigenen Vermögens. Ausgenommen ist jede Tätigkeit, die einer staatlichen Genehmigung bedarf.