Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Rösten von Kaffee und der Handel mit Kaffee, Kakao, Schokolade, Gewürzen und Süßigkeiten einschließlich des Verkostens sowie damit in Zusammenhang stehende Produkte wie Zusätze, Kaffeemaschinen und Kaffeemühlen.