Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Das Fundraising mit folgenden Tätigkeiten:
a) Public Relation; Marketing; Merchandising; Lobbying unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Geldwäschegesetz sowie der Verkauf und die Vermarktung von Handytarifen.
b) Reparatur, Wartung und Service von Spielautomaten sowie die selbständige Tätigkeit in Spielhallen.
c) Aufstellen von Geldspiel- / Wett - / Waren- und Sportautomaten und Internetterminals
d) Betreiben von Gastronomiebetrieben.