Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Erbringung erlaubnisfreier Beratungsleistungen und Dienstleistungen auf den Gebieten Strategie, Organisation, Prozesse, Personal für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen
- Immobilienverwaltung (WEG-Verwaltung) und Erbringung erlaubnisfreier Beratungsleistungen und Dienstleistungen rund um die Immobilie,
- Erbringung erlaubnisfreier Beratungsleistungen und Dienstleistungen zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie Onlinedienste