Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen insbesondere im Bereich der Logistik und Lagerhaltung sowie b) der Ankauf, die Entwicklung, die Vermietung, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien unter Ausschluss sämtlicher genehmigungsbedürftiger Geschäfte, insbesondere unter Ausschluss von Geschäften nach § 34c GewO