Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Durchführung und Verkauf von Werbemaßnahmen für jedwede Produkte; An- und Verkauf von Baumaterialien jedweder Art; Durchführung von Bau- und Sanierungsarbeiten jedweder Art, auch Erbringung von Bauleistungen als Bauträger; die Entwicklung, der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumseinheiten; die Verwaltung eigenen Vermögens; die Projektentwicklung; die Verwaltung sowie die Verwertung von wohnwirtschaftlichen und gewerblichen Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; Tätigkeiten im Bereich Hausverwaltungen, Reinigungsservice und Hausmeisterdienste, auch mit handwerkliche Tätigkeiten; der Handel, Vertrieb, An- und Verkauf von Lebensmitteln und Kunstgegenständen sowie die Durchführung von Ausstellungen mit Kunstgegenständen sowie (soweit dafür keine behördlichen Erlaubnisse erforderlich sind) Handel mit sonstigen beweglichen Gegenständen; Betrieb von Gastronomiebetrieben; Erbringung von Beratungsleistungen jedweder Art; Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen jedweder Art