Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Herstellung/Sanierung von Gebäuden und Ingenieurbauwerken durch Dritte auf eigene Rechnung sowie die Vermietung, Verwaltung und Verpachtung von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Grundbesitz. Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.