Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien, die Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum sowie deren Verwaltung, die Duchführung von Sanierungs-, Renovierungs- sowie Modernisierungsarbeiten durch Auftragsvergabe an Dritte. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten.