Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Auswertung und der Erwerb von Rechten, auch Urheberrechten und Lizenzen an und von Fanartikeln jeglicher Art auf eigene Rechnung oder im Auftrag von Dritten und alle hiermit artverwandten Tätigkeiten wie z. B. tourneebegleitender Merchandise Service, Konzessionsverkauf auf Veranstaltungen; die Produktion und der Vertrieb von Fanartikeln und Werbemitteln aller Art; die Betreuung von Künstlern, Organisationen oder Firmen, die Organisation von Veranstaltungen und Werbemaßnahmen sowie die Erbringung und/oder Vermittlung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit solchen Tätigkeiten.