Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Privat- und Gewerbeimmobilien, insbesondere Verwaltungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Beratungs- und sonstigen Leistungen; der Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen so- wie deren Vertretung und Verwaltung.