Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung von Kunst und Kultur. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Durchführung von Förderprogrammen an Kindergärten und Grundschulen zur kulturellen und gesellschaftlichen Teilhabe förderbedürftiger Kinder. Das Förderprogramm enthält Psychomotorikgruppen und Konzentrationstrainingsgruppen sowie Kreativgruppen in Brennpunktgebieten und fördert die Integration von Kindern aus Migrationsfamilien sowie das Gruppenerleben und Kunst und Kultur.