Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Entwicklung von Software; der Handel mit und die Vermittlung von Computern und Büromaschinen, der Handel mit Software-Erzeugnissen, der Handel mit Computern- und Büromaschinenzubehör; die Beteiligung an Gesellschaften, die gleichartige oder ähnliche Geschäftsziele haben; die Unternehmensberatung für Kommunikations-, Informations- und Medientechnik sowie die Anwendung solcher Techniken