Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Management und die erlaubnisfreie Beratung von eigenen und fremden Gesellschaften mit gesundheitlichem Bezug sowie die Erbringung von Dienstleistungen sonstiger Art für diese Gesellschaften, wie die Überlassung von Personal, der Betrieb von Krankenhäusern und Einrichtungen im Gesundheitswesen, das Halten von Beteiligungen im Gesundheitswesen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.