Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Beratungsdienstleistungen in Konzeption, Vertrieb und der Erstellung von Online-Inhalten; außerdem die Erstellung von Online-Inhalten für Webseiten.
fürderhin der Erwerb, das Halten, Verwalten und Verwerten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen im ln- und Ausland, sowie alle damit irn Zusammenhang stehenden Geschäfte, in allen Fällen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss erlaubnispílichtiger Tätigkeiten insbesondere nach dem Kreclitwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).