Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Investoren, insbesondere Immobilieninvestoren und von Bauträgern sowie von Immobilieneigentümern. Der An- und Verkauf von Immobilien. Die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge. Die Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen, einschließlich von Verträgen im Sinne des § 34i, Absatz 1 Satz 1 GewO und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge. Die Bauträgertätigkeit im Sinne des § 34c Abs. 1 Nr. 3 a GewO. Die Entwicklung und das Betreiben eines Datennetzwerks, insbesondere für Immobiliengeschäfte (Immobilienportal). Die Verwaltung eigenen Vermögens.