Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Herstellung von Spiel- und Fernsehfilmen unter Einschluß von Kassettenfilmen und deren Auswertung im In- und Ausland, die treuhänderische Verwaltung und das Inkasso der Filmauswertung, die Beteiligung an Filmproduktions- und -vertriebsunternehmen, an
Filmtheaterunternehmen und filmtechnischen Betrieben sowie die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte unter Einbeziehung der Durchführung von Theaterproduktionen.