Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Entwicklung und der Vertrieb von Finanzprodukten. Das Betreiben von Internetplattformen sowie die Vermittlung von Darlehen. Die Gesellschaft betreibt weder Bankgeschäfte im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG noch erbringt sie Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG.