Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Bildung sowie die Erbringung von Betreuungs- und Erziehungsleistungen in unterschiedlicher Intensität und Dauer für Kleinkinder und Kinder bis zur Einschulung. Der Satzungszweck wird insbesondere wie folgt verwirklicht: Unterhaltung einer KiTa (Kindertagesstätte) in Berlin.