Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Handel mit Backwaren und Tiefkühlartikel jeder Art sowie der Im- und Export von Nahrungsmitteln und Getränken jeder Art.
Die Gesellschaft ist berechtigt, bestehende derartige Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Die Gesellschaft darf selbst oder durch Hilfsgesellschaften sämtliche einschlägigen Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Sie kann sich zu diesem Zweck an anderen Firmen beteiligen und auch Grundstücke erwerben. Die Gesellschaft ist berechtigt, fremde Unternehmen im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit zu beraten. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abzuschließen.