Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die treuhänderische Beteiligung für die BGB-Gesellschaft Grund + Renten Fonds Nr. 32 an dritten Gesellschaften und die Geschäftsführung und Vertretung dieser BGB-Gesellschaft sowie die Aufnahme und die Vergabe von Darlehen, ohne daß die Kreditaufnahme und Vergabe einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 Abs. 1 KWG).