Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, der Verkauf, die Verwaltung von Grundvermögen - insbesondere des Grundbesitzes Torstraße 225 in Berlin - und die Beteiligung an Immobiliengesellschaften sowie hiermit in Verbindung stehende Tätigkeiten unter Ausschluss von Tätigkeiten nach § 34 c GewO und sonstiger erlaubnispflichtiger Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte tätig.