Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf sowie Sanierung von eigenen Immobilien; Verwaltung eigener und fremder Immobilien, die Tätigkeit als Hausverwaltung; Vermittlung von Baudienstleistungen; Vermittlung des Ankaufs und Verkaufs von Ladengeschäften; Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume; die Vermittlung von Darlehensverträgen oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge; die Tätigkeit als Vermittler von Versicherungen und Bausparverträgen.