Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführermit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Verwaltung und Bildung eigenen Vermögens, insbesondere auch der Liegenschaft Transvaalstraße 21 in Berlin; sowie der Erwerb, die Veräußerung, die Bewirtschaftung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in allen Rechts- und Nutzungsformen und der Abschluss von Erbbaurechtsverträgen jeder Art; sowie die Errichtung, Entwicklung, Sanierung und bauliche Veränderung von Bauten in jeder Nutzungsform, die Erschließung, Entwicklung und Belastung von Grundstücken; sowie der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland, insbesondere auch die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung in Kommanditgesellschaften sowie die Errichtung von Zweigniederlassungen. Tätigkeiten im Sinne des § 34 c GeWO sind ausgeschlossen.